Abschlusskosten entstehen im Zusammenhang mit dem Neugeschäft durch Provisionszahlungen, aber auch durch die Antragsbearbeitung und die Risikoprüfung. In der Regel sind diese Kosten in den Beiträgen für das Versicherungsprodukt einkalkuliert. Die Abschlusskostenquote gemäß GDV-Formel zeigt die Abschlusskosten in Prozent der Beitragssumme des Neugeschäfts.
Die Abschlusskosten werden beeinflusst von der Neugeschäftsentwicklung, der Vertriebsstruktur und vom Typ des Versicherungsgeschäfts (z.B. niedrig eingerechnete Abschlusskosten bei Kollektiv- und Risikoversicherungen). Hohe Einmalbeiträge erhöhen diese Quote, da zwar Abschlusskosten anfallen, diese Beiträge im Nenner aber nicht vorkommen (z.B. Restschuldversicherungen).