Minijob ohne Zuzahlung
Wird nur der pauschale Arbeitgeberbeitrag entrichtet, ergeben sich lediglich geringe Auswirkungen auf Wartezeit und Anwartschaft.
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Auswirkungen auf Wartezeiten
Angerechnet werden derzeit bei ganzjähriger 400-Euro-Beschäftigung im Privathaushalt 1,21 Monate* und im gewerblichen Bereich 3,62 Monate* (alte Bundesländer). Sie zählen bei der fünf-, 15- und 35-jährigen Wartezeit. Da die Anzahl der anrechnungsfähigen Monate von den Entgeltpunkten (EP) abhängen, werden bei 155 Euro nur 0,47 Monate (Privathaushalt) bzw. 1,40 Monate (gewerblich) angerechnet; Tendenz abnehmend wegen des steigenden Durchschnittseinkommens.
* Formel für Wartezeitanrechnung (nur volle Monate):
anzurechnende Beitragsmonate = Summe der Zuschläge (EP) dividiert durch 0,0313
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Auswirkung auf Anwartschaften
Anwartschaften bei Erwerbsminderung werden weder begründet noch erhalten. Die bestehenden Rentenanwartschaften erhöhen sich geringfügig in Form von Zuschlägen an Entgeltpunkten*. Die Regelaltersrente erhöht sich um zzt. 3,11 Euro (aus 12 x 400 Euro gewerblicher Minijob). Wer zehn Jahre lang 400 Euro verdient, erhält eine Rente von gerade mal rund 31 Euro.
* Formel für Zuschlag an Entgeltpunkten:
Zuschlag EP = (Entgelt dividiert durch Durchschnittsentgelt) x (Pauschalbeitragssatz dividiert durch allg. Beitragssatz)
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Beispielswerte für 2009 (auf 12 x 400 Euro bezogen)
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Prognose (mittlere Lohnvariante)