• Zuzahlung beim Minijob (Verzicht auf die Versicherungsfreiheit)

  • Beim Minijob auf die Versicherungsfreiheit verzichten? Fakten erleichtern die Entscheidung.
  • Grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent (bis 30. Juni 2006 12 Prozent) an die gesetzliche Rentenversicherung (bei Minijobs in Privathaushalten 5 Prozent). Trotz des Pauschalbeitrags ist diese Beschäftigung versicherungsfrei.

    Ihr Kunde kann jedoch freiwillig auf den vollen Beitrag (zzt. 19,6 Prozent) aufstocken, indem er auf die Versicherungsfreiheit verzichtet. Die Beiträge sind dann Pflichtbeiträge. Die Erklärung gibt Ihr Kunde gegenüber dem Arbeitgeber ab und sie gilt für die Dauer der Beschäftigung(en). Diese Versicherungspflicht endet erst, wenn kein Minijob mehr ausgeübt wird.
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    Allgemeine Leitlinie
    Welcher Versichertenstatus der optimale ist, kann nur individuell entschieden werden. Der Minijob mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit hat einige Reize; er bringt relativ viele Pflichtmonate, verursacht nur einen geringen Eigenaufwand und begründet einen unmittelbaren Anspruch auf Riesterförderung. Allerdings driftet ein eventuell möglicher BU-Schutz im Allgemeinen in einen Erwerbsminderungsschutz ab (Bedeutung des Berufsschutzes).
  • * Anspruch nur, wenn 15-jährige Wartezeit erfüllt
    ** Zuzahlungsbetrag besser privat anlegen!


    Unterschiedliche rentenrechtliche Auswirkungen ergeben sich im Detail auf die Wartezeiten und Anwartschaften (mit Zuzahlung, ohne Zuzahlung).
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    Vergleich von Minijob und freiwillige Beiträge
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    Künftige Bedeutung der Minijobs
    Da die Entgeltgrenze festgeschrieben ist, wird im Laufe der Jahre die rentensteigernde Bedeutung der Minijobs abnehmen.

    Mit steigendem Durchschnittseinkommen und steigendem Beitragssatz wird der Zuschlag an Entgeltpunkten (zur Rente) immer geringer. Der Aufbau einer Altersversorgung über diese Jobs ist illusorisch: aus einem 400-Euro-Job in den nächsten zehn Jahren resultiert eine monatliche Altersrente von gerade mal zehn Euro (Minijob in Privathaushalten) und 30 Euro (gewerblicher Minijob), bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit rund 40 Euro.

    Auf Dauer interessant bleibt nur das Anwachsen der Beitragsmonate zur Erfüllung von Wartezeiten.
  • Stand: 02.01.2012
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