Aus einem
gewerblichen Minijob mit genau 400 Euro und zwölfmonatiger Beschäftigung entstehen folgende Anwartschaften:
- ohne Aufstockung: Es entsteht ein Regelaltersrentenanspruch von zzt. 3,11 Euro; von zwölf Beschäftigungsmonaten werden 3,62 Monate auf die Wartezeiten angerechnet. Beim halben Entgelt halbieren sich die Werte. Werte für neue Bundesländer und andere mehr
- mit Aufstockung: Es entsteht ein Regelaltersrentenanspruch von zzt. 4,06 Euro. Jeder Beschäftigungsmonat zählt als Pflichtbeitragsmonat, also zwölf Monate. Damit können auch neue Rentenansprüche begründet werden, z.B. Hausfrauen auch bei Erwerbsminderung. Beim halben Entgelt halbiert sich der Rentenanspruch, die Monate werden voll gewertet. Werte für neue Bundesländer und andere mehr
Werte für
Minijobs in Privathaushalten mit genau 400 Euro und zwölfmonatiger Beschäftigung:
- ohne Aufstockung: Regelaltersrentenanspruch von zzt. 1,04 Euro; 1,21 Monate
- mit Aufstockung: Regelaltersrentenanspruch von zzt. 4,06 Euro; zwölf Monate.