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Arbeitslosigkeit
- Im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende stellt sich die Frage, ob der Kunde einen Verwertungsausschluss vereinbaren soll.
Arbeitslosengeld II (ALG II) ist im Gegensatz zu ALG I keine Versicherungsleistung und wird nur bei festgestellter Hilfebedürftigkeit gezahlt.
Hilfebedürftig ist, wer seinen eigenen Bedarf (Lebensunterhalt) und den seiner mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus den einzusetzenden Mitteln und Kräften (Einkommen und Vermögen) nicht in vollem Umfang decken kann.
Wichtig: Beantragen Sie einen Verwertungsausschluss nicht vorsorglich, zum Beispiel wenn lediglich Arbeitslosigkeit droht, sondern erst nach Prüfung der konkreten Situation. - Bewertung in der GRVDie Zeiten des Bezugs von ALG II bzw. Sozialgeld sind Pflichtbeitragszeiten mit einem versicherten Entgelt von 400 Euro. Die Beiträge zahlt i.d.R. die Bundesagentur für Arbeit.
Mit diesen Pflichtbeiträgen können Wartezeiten erfüllt, Anwartschaften bei
Erwerbsminderung (nach 36 Pflichtmonaten) und Ansprüche auf Reha-Leistungen
(nach 12 Pflichtmonaten) erworben werden.
- Stand: 02.01.2012

