• Höchstgrenzen und Zuzahlungen in der KV und PPV

  • Höchstgrenzen und Zuzahlungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Von der ambulanten Pflege bis zur Zuzahlung für Medikamente gelten bestimmte Beträge. Eine Übersicht für Sie:
  •  
    Leistungen für häusliche Pflege
    Ambulante Pflegesachleistungen  
    Pflegestufe I

    440 €

    monatlich
    Pflegestufe II

    1.040 €

    monatlich
    Pflegestufe III

    1.510 €

    monatlich
    bei außergewöhnl. Pflegebedarf

    1.918 €

    monatlich

    Pflegegeld                                               
    Pflegestufe I

    225 €

    monatlich
    Pflegestufe II

    430 €

    monatlich
    Pflegestufe III

    685 €

    monatlich
    bei Verhinderung der Pflegeperson

    1.510 €

    monatlich
  •  
    Leistungen für Kurzzeitpflege
    in allen 3 Pflegestufen

    1.510 €

    jährlich
  •  
    Leistungen für teilstationäre Tages- und Nachtpflege
    Pflegestufe I

    440 €

    monatlich
    Pflegestufe II

    1.040 €

    monatlich
    Pflegestufe III

    1.510 €

    monatlich
  •  
    Leistungen für vollstationäre Pflege
    Pflegestufe I

    1.023 €

    monatlich
    Pflegestufe II

    1.279 €

    monatlich
    Pflegestufe III

    1.510 €

    monatlich
    in Härtefällen

    1.825 €

    monatlich
  •  
    Zuschüsse
  •  
    Zuzahlungen
  •  
    Härtefallregelung bei Zahnersatz
  •  
    Überforderungsklausel - teilweise Befreiung von Zuzahlungen
    Neue Bezeichnung: Belastungsgrenze
    Die neue Belastungsgrenze orientiert sich am Haushaltseinkommen. Das bedeutet: Die Zuzahlungen des Versicherten und seiner Angehörigen werden zusammengezählt. Ebenso die Einnahmen zum Lebensunterhalt der Familie. Für Kinder und andere Angehörige gibt es Freibeträge.

    Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent des Haushaltseinkommens, bei chronisch Kranken 1 Prozent des Haushaltseinkommens.
  • Für das Erreichen der Belastungsgrenze werden alle Zuzahlungen berücksichtigt. Wer seine persönliche Belastungsgrenze erreicht hat und dies seiner Krankenkassen durch Belege nachweist, wird von allen weiteren Zuzahlungen für das laufende Jahr befreit.

    Beispielrechnung: So stellt man fest, wann die Belastungsgrenze erreicht ist.
    Ein Alleinverdiener, verheiratet, mit drei Kindern und einem Brutto-Einkommen von 25.000 Euro im Jahr müsste maximal 194,18 Euro pro Jahr an Zuzahlungen leisten:
    25.000 Euro: Bruttoeinkommen
    – 10.944 Euro: Kinderfreibetrag (3 x 3.648 Euro)
    – 4.410 Euro: Freibetrag Ehepartner
    ---------------------------------------------------------------------
    9.646 Euro: Summe der Einkünfte
    davon zwei Prozent: 192,92 Euro
  • Quelle: AOK Mediendienst.
  • Stand: 23.08.2010
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