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Hinzuverdienstgrenzen in der GRV
Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei Renten wegen Berufsunfähigkeit
(Bestandsrenten am 31.12.2000)alte Bundesländer
neue Bundesländer
Rente zu einem Drittel 1.233,75 €
1.094,72 €
Rente zu zwei Drittel 977,50 €
884,93 €
Rente in voller Höhe 748,13 €
663,70 €
Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung alte Bundesländer
neue Bundesländer
Rente zur Hälfte 1.102,50 €
978,08 €
Rente in voller Höhe
905,63 €
803,42 €
Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei Renten wegen voller Erwerbsminderung alte Bundesländer
neue Bundesländer
Rente zu einem Viertel 1.102,50 €
978,08 €
Rente zur Hälfte 905,63 €
803,42 €
Rente zu drei Viertel 669,38 €
593,84 €
Rente in voller Höhe 400,00 €
400,00 €
Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei Renten wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze alte Bundesländer
neue Bundesländer
Rente zu einem Drittel 984,38 €
873,29 €
Rente zur Hälfte 748,13 €
663,70 €
Rente zu zwei Drittel 511,88 €
454,11 €
Rente in voller Höhe 400,00 €
400,00 €
Freibeträge in Rahmen der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten alte Bundesländer
neue Bundesländer
Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten 725,21 €
643,37 €
dieser Freibetrag erhöht sich je Kind um 153,83 €
136,47 €
Waisenrenten 483,47 €
428,91 €
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
- Stand: 27.01.2012

