Unternehmensliquidation: Pensionszusagen übertragen
- Die Vorteile
- Swiss Life übernimmt die Pensionszusagen gegen Zahlung eines Einmalbeitrags
- Der Einmalbeitrag gilt in voller Höhe als Betriebsausgabe
- Der Unternehmer kann seine Firma nach der Übertragung liquidieren
- Die berechtigten Personen müssen der Übertragung nicht gesondert zustimmen
- Swiss Life zahlt die Renten direkt an die Berechtigten aus
- Rundum-BetreuungSwiss Life unterstützt den Unternehmer während des gesamten Ablaufs – vom Vertragsvorschlag bis hin zur Rentenverwaltung.
- Nach Vorlage des Liquidationsbeschlusses: Swiss Life macht einen detaillierten Vorschlag, wie die bestehenden Pensionszusagen übertragen werden können. Dieser Vorschlag enthält rechtliche Hinweise sowie individuelle Berechnungen.
- Nach Eingang des Liquidationsantrags: Swiss Life erstellt eine Neufassung der Pensionszusagen und unterbreitet einen Übernahmevertrag.
- Nach Vertragsabschluss: Die Swiss Life Tocher SLPM übernimmt die Rentenverwaltung und zahlt die Leistungen direkt an die Berechtigten aus. Für die Rentenverwaltung wird pro Person ein einmaliger Betrag von 1.800 Euro fällig, bei einer größeren Personengruppe wird der Betrag individuell berechnet.
- Downloads und wichtige Links
- Stand: 23.02.2010

