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Die Swiss Life Unterstützungskasse
- Eine Übertragung von Pensionszusagen auf die Swiss Life Unterstützungskasse bietet sich bei bereits laufenden Renten oder Versorgungsansprüchen an, die erst in der Zukunft erworben werden (Future Service).
- Die Vorteile
- Die Unterstützungskasse steht jedem Unternehmen unabhängig von der Branche offen
- Alle Zuwendungen an die Unterstützungskasse gelten als Betriebsausgaben
- Auf Wunsch führt die Unterstützungskasse gegen Honorar Steuern und Sozialabgaben ab und übernimmt die Rentenverwaltung
- Bei bereits laufenden Renten zahlen Unternehmen einen Einmalbeitrag an die SRA Unterstützungskasse für Kunden e.V., um die versprochenen Pensionszusagen zu finanzieren. In dem Jahr, in dem sie die Zahlung leisten, können sie den Einmalbeitrag steuerlich vollständig als Betriebsausgabe geltend machen.
- Den Future Service können Firmen mit Hilfe von regelmäßigen Beiträgen an die Swiss Life Unterstützungskasse finanzieren. Diese Beiträge sind ebenfalls Betriebsausgaben. Die Renten zahlt dann zukünftig die Swiss Life Unterstützungskasse aus. Bei Bedarf übernimmt die Unterstützungskasse auch die Rentenverwaltung.
- Downloads und wichtige Links
- Stand: 24.06.2010

