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Details: Wie wird der Einmalbeitrag für den Pensionsfonds berechnet?
- Swiss Life bietet drei Varianten zur Berechnung des Einmalbeitrags an: einen sicherheits-, einen wachstums- und einen renditeorientierten Ansatz.
- Variante 1: Sicherheitsorientierter AnsatzDer Einmalbeitrag wird auf Grundlage einer garantierten Rente berechnet, die über eine Rückdeckungsversicherung abgesichert wird. Überschüsse des Pensionsfonds fließen an das Unternehmen zurück. Alternativ werden die Pensionszusagen erhöht. Eine eventuelle Nachfinanzierung ist bei dieser Variante von vornherein ausgeschlossen.
- Variante 2: Wachstumsorientierter AnsatzBei der Berechnung des Einmalbeitrags geht man davon aus, dass die Rückdeckungsversicherung bestimmte Überschüsse erwirtschaften wird. Diese prognostizierte Überschussbeteiligung kalkuliert man ein, wenn man den Einmalbeitrag berechnet. Dadurch ist der Einmalbeitrag geringer als beim sicherheitsorientierten Ansatz. Die Swiss Life Pensionsfonds AG überprüft die Entwicklung der Anlage regelmäßig, damit die Finanzierung zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gewährleistet ist.
- Variante 3: Renditeorientierter AnsatzDie Höhe des Einmalbeitrags berechnet man auf Basis eines realistisch zu erwartenden Zinses sowie einer wahrscheinlichen Lebenserwartung.
Die Swiss Life Pensionsfonds AG übernimmt bereits erworbene Versorgungsansprüche (past service) gegen Zahlung eines Einmalbeitrags. Der Einmalbeitrag wird am Kapitalmarkt angelegt: Während der Ansparphase nutzt man die Chancen des Kapitalmarkts durch eine renditeorientierte Anlage. In der Rentenphase wird die regelmäßige Auszahlung der Bezüge durch eine Umschichtung in konservative Anlagen garantiert.
Sollten Zinshöhe oder Lebenserwartung nicht den Annahmen entsprechen, muss der Arbeitgeber die eventuell fehlenden Beträge in der Rentenphase nachzahlen. Erzielt die Kapitalanlage hingegen höhere Erträge als erwartet, fließen die Überschüsse an den Arbeitgeber.
Um eine höhere Kalkulationssicherheit für den Arbeitgeber zu erzielen, sichert man die Risiken Berufsunfähigkeit und Todesfall bis zum Rentenalter mit einer Rückversicherung ab.
- Stand: 19.02.2009

