Die Swiss Life Pensionsfonds AG
- Nur der Pensionsfonds bietet die Möglichkeit, Pensionszusagen lohnsteuerfrei zu übertragen (nach § 3 Nr. 66 EStG).
- Die Anwartschaften, die ein Mitarbeiter bereits erworben hat (past service), finanziert der Arbeitgeber per Einmalbeitrag an die Swiss Life Pensionsfonds AG, zukünftige Anwartschaften (future service) finanzieren mit Hilfe laufender Beiträge.
- Es empfiehlt sich eine Finanzierung über die Swiss Life Unterstützungskasse e.V. Hier ist die Höhe der Beiträge nicht begrenzt, wie es bei einer direkten Finanzierung über den Pensionsfonds der Fall wäre.
- Die Mitarbeiter können weiterhin im Rahmen der geförderten Beiträge per Entgeltumwandlung vorsorgen (nach § 3 Nr. 63 EStG). Die Höhe der steuerlich geförderten Beiträge wird nicht durch die Arbeitgeberbeiträge reduziert.

- Die Vorteile
- Der Pensionsfonds steht jedem Unternehmen unabhängig von der Branche offen
- Pensionszusagen können lohnsteuerfrei auf den Pensionsfonds übertragen werden
- Die nach § 6a EStG gebildete Pensionsrückstellung für die Direktzusage wird nach der Übertragung aufgelöst
- Unternehmen können den Einmalbeitrag in Höhe der aufgelösten Pensionsrückstellung als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Einen höheren Betrag verteilen sie auf die Betriebsausgaben der folgenden zehn Jahre.
- Details: Wie wird der Einmalbeitrag für den Pensionsfonds berechnet?Um den Einmalbeitrag zu kalkulieren, wählen Unternehmen zwischen drei verschiedenen Ansätzen: dem sicherheits-, wachstums- oder renditeorientierten Ansatz.mehr
- Stand: 24.06.2010

