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Versorgung für Führungskräfte und Gesellschafter-Geschäftsführer
- Führungskräfte haben einen erhöhten Versorgungsbedarf. Sind sie Inhaber und Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, erwerben sie in der Regel keinen oder nur einen geringen Anspruch auf eine gesetzliche Rente.
Selbst bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten berücksichtigt die gesetzliche Rentenversicherung nur den Gehaltsteil, der die Beitragsbemessungsgrenze von 66.000 Euro jährlich (Stand 2010) nicht übersteigt. Arbeitgeber sollten daher für das Alter zusätzlich vorsorgen – für sich selbst und ihre führenden Mitarbeiter. - Swiss Life GGF PensionPlanMit dem Swiss Life GGF PensionPlan bieten wir eine ganzheitliche Lösung, um die Altersversorgung von Führungskräften und Gesellschafter-Geschäftsführern zu planen. Von der Versorgungsanalyse bis zur Rente – Experten sichern den Lebensstandard von Unternehmern, ihren Führungskräften sowie den der Familien. Und das über die aktive Zeit im Beruf hinaus ein Leben lang.mehr
- Stand: 20.01.2012

