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Entgeltumwandlung
- Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Dieses Recht auf Entgeltumwandlung muss kein Nachteil für den Arbeitgeber sein.
- Im Gegenteil: Unternehmen können ihre Mitarbeiter langfristig binden und Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Sie können zudem bestimmen, auf welche Weise die Entgeltumwandlung erfolgt. Swiss Life berät dabei als kompetenter Partner.
- Die betriebliche Altersversorgung bietet fünf verschiedene Durchführungswege. Zwei dieser Wege eignen sich besonders für die Entgeltumwandlung: die Direktversicherung sowie die Pensionskasse.
- DirektversicherungEntgeltumwandlung mit einer speziellen Form der Rentenversicherung.mehrPensionskasseEntgeltumwandlung mit der Swiss Life Pensionskasse.mehr
- Stand: 20.01.2012

