• Zwei Garantiemodelle zur Insolvenzsicherung

  • Während der Arbeitsphase beim Blockmodell baut der Mitarbeiter ein Zeitwertguthaben auf, das halb so hoch ist wie seine Regelbezüge. Hinzu kommt der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. Dieses Guthaben muss laut Gesetz gegen Insolvenz geschützt werden. Hierfür bietet Swiss Life zwei Garantiemodelle an.
  • Swiss Life bietet zwei Garantiemodelle an, die ein Zeitwertguthaben mit garantierten 2,25 Prozent jährlich verzinsen. Hinzu kommt ein variabler Überschussanteil.
  • Modell 1
    Das erste Modell ist speziell für Großunternehmen geeignet. Der Arbeitgeber schließt für jedes Jahr der Aktivphase seines Mitarbeiters eine separate Rückdeckungsversicherung ab. Da sich die Altersteilzeit auf maximal sechs Jahre erstreckt, sind bis zu drei Versicherungspolicen notwendig. Die Policen werden per Einmalbeitrag bespart.
  • Modell 2
    Beim zweiten Modell wird ein Versicherungsvertrag während der Arbeitsphase bespart und zu Beginn der Freizeitphase beitragsfrei gestellt. Die Beiträge werden während der Aktivphase monatlich oder jährlich geleistet. Bei einer monatlichen Beitragszahlung ist ein Ratenzuschlag in Höhe von 2,5 Prozent fällig.
  • Die Vorteile
    • Einfache Lösung, um die gesetzliche Pflicht der Insolvenzsicherung von Zeitwertguthaben zu erfüllen
    • Garantierte Verzinsung von 2,25 Prozent zuzüglich einer variablen Überschussbeteiligung
    • Auslagern der Risiken des Kapitalmarkts
    • Beitragsrückerstattung im Todesfall
  • Gutachten für Zeitwertguthaben
    Swiss Life bietet mehr als die reine Insolvenzsicherung. Für Zeitwertguthaben müssen Arbeitgeber Pensionsrückstellungen bilden. Die notwendigen Bilanzgutachten erstellt auf Wunsch unser Tochterunternehmen Schweizer Leben PensionsManagement GmbH (SLPM).
  • Stand: 19.02.2009
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