• Altersteilzeit: Zeitwertguthaben für den Fall der Insolvenz absichern

  • Arbeitgeber müssen Wertguthaben, die während einer Altersteilzeit anfallen, gegen eine mögliche Insolvenz sichern.
  • Viele Arbeitnehmer möchten vorzeitig in den Ruhestand treten und entscheiden sich daher für eine Altersteilzeit.

    Arbeitgeber müssen Wertguthaben, die während einer Altersteilzeit anfallen, gegen eine mögliche Insolvenz sichern. Swiss Life bietet hierfür attraktive Lösungen an.
  • Das Blockmodell
    Ein Mitarbeiter entscheidet sich in der Regel für das Blockmodell. Hierbei arbeitet er während der ersten Hälfte seiner Altersteilzeit (Aktivphase) weiterhin Vollzeit. In der zweiten Hälfte der Altersteilzeit (Passivphase) ist der Mitarbeiter von seiner Tätigkeit freigestellt und kann so früher in den Ruhestand wechseln.

    Während der gesamten Altersteilzeit erhält er die Hälfte seines bisherigen Gehalts sowie einen gesetzlichen Aufstockungsbetrag in Höhe von 20 Prozent. Je nach Tarifvertrag kommt außerdem ein Arbeitgeber-Zuschuss hinzu.
  • Zwei Garantiemodelle zur Insolvenzsicherung
    Während der Arbeitsphase beim Blockmodell baut der Mitarbeiter ein Zeitwertguthaben auf, das halb so hoch ist wie seine Regelbezüge. Hinzu kommt der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. Dieses Guthaben muss laut Gesetz gegen Insolvenz geschützt werden. Hierfür bietet Swiss Life zwei Garantiemodelle an.
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  • Stand: 20.01.2012
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