Das von Swiss Life gegebene Darlehen kann bei 60% des nach den Grundsätzen von Swiss Life ermittelten Beleihungswertes, maximal bei ca. 50% der angemessenen Herstellungskosten einschließlich Grundstück bzw. des angemessenen Kaufpreises ohne Nebenkosten, auslaufen und wird im Grundbuch erststellig abgesichert. Die Bank gewährt ein nachrangiges Darlehen in angemessener Höhe (i.d.R. mindestens 50% unseres Darlehens) und wird im unmittelbaren Rang nach unserer Grundschuld im Grundbuch eingetragen.
Die Beleihungswertberechnung der Bank tritt anstelle des Gutachtens eines vereidigten Sachverständigen.
Beleichungsobjekte sind Eigentumswohnungen, Ein-, Zwei- und Dreifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser und teilgewerbliche Objekte.
Die Beleihungsunterlagen werden Swiss Life in vollem Umfang von der Bank in Fotokopie zur Verfügung gestellt, ebenso der Vertrag über das Nachrangdarlehen der Bank.
Unsere sonstigen Richtlinien für Erstrangdarlehen (Standort, Bonität) finden Anwendung.
Bei Neubauten oder sonstigen Baumaßnahmen kann die Bank das Erstrangdarlehen von Swiss Life zwischenfinanzieren. Bereits für Swiss Life eingetragene Sicherheiten (regelmäßig unter Verwendung unserer Vordrucke) halten wir treuhänderisch für die Bank.
Weitere Details sind in individuellen Abkommen mit den Partnerbanken geregelt. Informationen sind über die regional zuständigen Außendienststellen erhältlich.