Die Kunden müssen aufgrund ihres Einkommens und der übrigen wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage sein, die laufenden Belastungen (Zinsen, Lebensversicherungsbeiträge, ggf. eine laufende Tilgungsleistung, Bewirtschaftungskosten etc.) nachhaltig tragen zu können. Darüber hinaus müssen für die Lebenshaltung mindestens folgende monatliche Nettobeträge verbleiben:
- EUR 750 für einen Erwachsenen
- EUR 1.000 für ein Paar
- EUR 150 für jedes Kind
Die Belastungen sollen 50% des regelmäßigen Nettoeinkommens – ohne Anrechnung von Steuervorteilen – nicht übersteigen.
Die Belastungen aus der Finanzierung müssen nach Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist auf der Grundlage eines dann evtl. höheren Zinsniveaus (besonders bei Vereinbarung eines Disagios) und nach Wegfall von Steuervorteilen tragbar erscheinen. Bei Vereinbarung der 5jährigen Zinsfestschreibungsdauer basiert die Berechnung des Kapitaldienstes auf einem Zinssatz von 7%. Steuervorteile können im Einzelfall berücksichtigt werden.