• Bonität

  • Anforderungen
    Die Kunden müssen aufgrund ihres Einkommens und der übrigen wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage sein, die laufenden Belastungen (Zinsen, Lebensversicherungsbeiträge, ggf. eine laufende Tilgungsleistung, Bewirtschaftungskosten etc.) nachhaltig tragen zu können. Darüber hinaus müssen für die Lebenshaltung mindestens folgende monatliche Nettobeträge verbleiben:
    • EUR 750 für einen Erwachsenen
    • EUR 1.000 für ein Paar
    • EUR 150 für jedes Kind
    Die Belastungen sollen 50% des regelmäßigen Nettoeinkommens – ohne Anrechnung von Steuervorteilen – nicht übersteigen.

    Die Belastungen aus der Finanzierung müssen nach Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist auf der Grundlage eines dann evtl. höheren Zinsniveaus (besonders bei Vereinbarung eines Disagios) und nach Wegfall von Steuervorteilen tragbar erscheinen. Bei Vereinbarung der 5jährigen Zinsfestschreibungsdauer basiert die Berechnung des Kapitaldienstes auf einem Zinssatz von 7%. Steuervorteile können im Einzelfall berücksichtigt werden.
  • Nachweis
    Als Nachweis der Angaben über die Einkommensverhältnisse sind erforderlich:

    • Bei Arbeitnehmern Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate, ersatzweise ggf. Kopie der Lohnsteuerkarte, letzter verfügbarer Einkommensteuerbescheid. Maßgebend sind die regelmäßigen Monatseinkünfte, Sonderzahlungen werden nicht berücksichtigt.
    • Bei Selbständigen (auch geschäftsführenden Gesellschaftern) Einkommensteuerbescheide und Jahresabschlüsse (Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen) der Firma der letzten zwei Jahre sowie aktuelle Geschäftszahlen (BWA). Die Selbständigkeit muss seit mindestens zwei Jahren bestehen und nachgewiesen werden können.
    • Diese Nachweise sind für erstrangige Darlehen bis zu EUR 250.000 bei Finanzierungen, für die die gesamte Restfinanzierung aus Eigenkapital dargestellt wird, nicht erforderlich. Hier ist der vollständig ausgefüllte Einkommens- und Vermögensteil im Darlehensantrag ausreichend. Im Zweifelsfall können die Bonitätsunterlagen nachgefordert werden.

    Sonstige regelmäßige Einkünfte, z.B. Mieten, Pachten, Renten, sind durch entsprechende Verträge bzw. Bescheide zu belegen. Swiss Life entscheidet über deren Berücksichtigung.

    Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Daher sind bei Antragstellung ein lückenloser Finanzierungsplan vorzulegen und die sonstigen Bestandteile der Finanzierung (Eigenkapital, nachrangige Mittel) nachzuweisen (z.B. Bankbestätigung, Darlehensvertrag).
  • Stand: 20.04.2012
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