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Allgemeine Richtlinien
- Lage des Objekts
- Die Objekte müssen sich in guter Lage in Orten befinden, die mit einem in regelmäßigen Zeitabständen mehrmals täglich verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen sind und eine gute Infrastruktur aufweisen.
- Keine abgelegenen Dörfer oder dorfähnliche Ortsteile von Städten.
- Eine gute Infrastruktur liegt vor, wenn Schulen, Ämter, Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie genügend außerlandwirtschaftliche Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sind.
- Bauqualität
- Die Herstellung von Objekten muss unter fachmännischer Bauleitung erfolgen.
- Bei bestehenden Bauten muss entweder ein guter Zustand gegeben sein oder nach Abschluss von Renovierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen erreicht werden. Die technischen Einrichtungen (Elektro- und Sanitärinstallationen, Heizung, Fenster etc.) müssen modernen Ansprüchen genügen.
- Die Darlehensnehmer verpflichten sich zu entsprechender Instandhaltung der Objekte.
- Die Restnutzungsdauer der zu beleihenden Objekte muss mindestens 50 Jahre betragen.
- Ausstattung / Grundriss
- Die Objekte müssen eine angemessene Ausstattung, einen zweckmäßigen Grundriss und ansprechende Zimmergrößen aufweisen.
- Ertragsfähigkeit
- Bei vermieteten Objekten müssen die Mieten marktkonform oder nachgewiesen und langfristig erzielbar sein.
- Stand: 03.02.2009

