• Allgemeine Richtlinien

  • Für die Beleihung durch Swiss Life sind in erster Linie die gute Marktgängigkeit der Objekte in der jeweiligen Region, die durch Standort, Bauqualität, architektonische Gestaltung und nachhaltige Vermietbarkeit bestimmt wird, sowie die Bonität der Darlehensnehmer entscheidend.

    Die Objekte müssen zu den von Swiss Life zugrunde gelegten Werten jederzeit verwertbar sein.

    Es gelten folgende Kriterien:
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    Lage des Objekts
    • Die Objekte müssen sich in guter Lage in Orten befinden, die mit einem in regelmäßigen Zeitabständen mehrmals täglich verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen sind und eine gute Infrastruktur aufweisen.
    • Keine abgelegenen Dörfer oder dorfähnliche Ortsteile von Städten.
    • Eine gute Infrastruktur liegt vor, wenn Schulen, Ämter, Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie genügend außerlandwirtschaftliche Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sind.
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    Bauqualität
    • Die Herstellung von Objekten muss unter fachmännischer Bauleitung erfolgen.
    • Bei bestehenden Bauten muss entweder ein guter Zustand gegeben sein oder nach Abschluss von Renovierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen erreicht werden. Die technischen Einrichtungen (Elektro- und Sanitärinstallationen, Heizung, Fenster etc.) müssen modernen Ansprüchen genügen.
    • Die Darlehensnehmer verpflichten sich zu entsprechender Instandhaltung der Objekte.
    • Die Restnutzungsdauer der zu beleihenden Objekte muss mindestens 50 Jahre betragen.
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    Ausstattung / Grundriss
    • Die Objekte müssen eine angemessene Ausstattung, einen zweckmäßigen Grundriss und ansprechende Zimmergrößen aufweisen.
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    Ertragsfähigkeit
    • Bei vermieteten Objekten müssen die Mieten marktkonform oder nachgewiesen und langfristig erzielbar sein.
  • Stand: 03.02.2009
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