Nach Vorliegen aller Unterlagen werden diese durch die einzuholende Kredit- oder Schufaauskunft ergänzt.
Swiss Life beauftragt ggf. einen ortszuständigen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens. Das Auftragsschreiben erhalten der Antragsteller und die FD/BD in Kopie.
Sowie das Gutachten bei Swiss Life vorliegt und eine positive Kreditentscheidung gefallen ist, wird dem Antragsteller die definitive Zusage zusammen mit dem Darlehensvertragsangebot zugestellt.