• Realkreditantrag bei der Filialdirektion (FD)

  • Finanzierungsanträge sind mit kompletten Unterlagen zunächst an die zuständige Filialdirektion (FD) zu leiten. Die FD prüft die Realkreditanträge in Bezug auf Vollständigkeit. Die Anträge sind danach mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Niederlassung einzureichen. Daneben ist die Kapitalversicherung zu beantragen.

    Beigefügte Unterlagen werden in der Checkliste des Antrags angekreuzt.

    Neben dem Realkreditantrag (unterschrieben von allen Antragstellern, z.B. beiden Ehepartnern) benötigt die Niederlassung folgende Unterlagen:
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    Bei allen Beleihungen
    • Genehmigter Bauplan bzw. zunächst Eingabeplan (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
    • Berechnung des umbauten Raumes (DIN 277); nicht bei Eigentumswohnungen
    • Wohn- und Nutzflächenberechnung (DIN 238)
    • Baubeschreibung
    • Amtlicher Lageplan (unbeglaubigt)
    • Aktueller Grundbuchauszug bzw. notarieller Kaufvertrag oder zunächst Vorvertrag
    • Mietverträge
    • Eigenkapitalnachweis gemäß Finanzierungsplan (z.B. Bankbeleg)
    • Bescheinigung über weitere Fremdmittel
    • Einkommensnachweise (nicht für erstrangige Darlehen bis zu EUR 250.000 bei Finanzierungen, für die die gesamte Restfinanzierung aus Eigenkapital dargestellt wird): Bei Arbeitnehmern Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate, ersatzweise ggf. Kopie der Lohnsteuerkarte, sowie der letzte verfügbare Einkommensteuerbescheid. Bei Selbständigen (auch geschäftsführenden Gesellschaftern) Einkommensteuerbescheide und Jahresabschlüsse (Bilanzen und G.u.V.) der Firma der letzten zwei Jahre sowie aktuelle Geschäftszahlen (BWA).
    zusätzlich bei
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    Neubau, Anbau und Umbau
    • Bescheinigung über Erschließungsbeiträge
    • Kostenvoranschlag des bauleitenden Architekten
    • Aufstellung der Selbsthilfeleistungen bestätigt vom Architekten
    Kostenvoranschlag, Baubeschreibung, Bauplan sowie Wohnflächen- und Kubusberechnung müssen vom bauleitenden Architekten unterzeichnet sein
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    bestehenden Objekten (auch An- und Umbau)
    • 2 Farbfotos des Objekts (Vorder- und Rückseite)
    zusätzlich bei bestehenden Objekten, falls gemäß den aktuellen Beleihungsrichtlinien von Swiss Life kein Gutachten erforderlich ist:
    • mind. je 2 Farbfotos des Objekts von innen und außen
    • Angaben zur Wertigkeit von Grundstück und Baukörper (z.B. vorhandene Gutachten, Wertermittlungen, Kostenvoranschläge etc.)
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    Eigentumswohnungen
    notarielle Teilungserklärung samt Aufteilungsplan
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    Umschuldungen
    Forderungsaufstellung der bisherigen Darlehensgeber mit Bestätigung, dass keine Zins- und Tilgungsrückstände bestehen
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    Erbbaurechten
    • notarieller Erbbaurechtsvertrag ggf. mit Nachträgen
    Die gesamten Objektkosten müssen durch die im Finanzierungsplan verzeichneten Mittel (Eigenkapital und Fremdkapital) gedeckt werden.
  • Unvollständig aufbereitete Anträge können in der Niederlassung nicht bearbeitet werden. Sie werden daher zur Komplettierung an die FD zurückgegeben.
  • Stand: 06.04.2009
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