• Gesamtbaufinanzierung/Nachrangige Darlehen

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    Allgemeines
    Im Rahmen der Beleihungsrichtlinien kann eine Gesamtbaufinanzierung durch Swiss Life erfolgen. Dabei wird ein über den erststelligen Realkredit hinausgehendes Gesamtdarlehen vergeben, wobei i.d.R. ein mit Swiss Life vertraglich verbundenes Kreditinstitut eine Ausfallbürgschaft für den über den erststelligen Beleihungsraum hinausgehenden Darlehensteil übernimmt.

    Es gelten die Beleichungsgrundsätze für erststellige Realkredite sowie die nachfolgenden Regelungen:
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    Beleihungsfähige Objekte
    Für die Gesamtbaufinanzierung kommen folgende Objekttypen in Frage:
    • Eigentumswohnungen
    • Ein- und Zweifamilienhäuser
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    Beleihungshöhe
    Der Realkredit kann bei maximal 80% der angemessenen Gestehungskosten (inkl. Grundstück) oder des angemessenen Kaufpreises oder des angemessenen nachhaltigen Objektwertes auslaufen.
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    Bürgschaftsgrenze
    Die Bürgschaftsübernahme ist auf ein Bürgschaftsengagement von EUR 250.000 pro Darlehensnehmer begrenzt.
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    Absicherung der nachrangigen Darlehensteile
    Die Absicherung des Gesamtdarlehens im Grundbuch erfolgt durch eine Grundschuld. Bei Nachbeleihungen ist die Absicherung in unmittelbarem Rang nach unserer erstrangigen Grundschuld erforderlich.
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    Finanzierungskosten/Bonität
    Die Finanzierungskosten müssen im Rahmen der Bonitätskriterien getragen werden können.
    • Bewirtschaftungskosten für den Betrieb des Beleihungsobjektes sind mit mindestens EUR 1,53 pro m² Wohnfläche p.M. anzusetzen.
    • Bei Zinsbindung unter 10 Jahren ist der Kapitaldienst mindestens mit 7,5 % Zinsen plus Tilgung zu kalkulieren.
  • Stand: 03.02.2009
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