• Leitfaden für Realkredite

  • Im Leitfaden für Realkredite finden Sie wichtige Informationen zu Beleihungsgrundsätzen, Gesamtbaufinanzierung, Verbundfinanzierungen, Antragsverfahren und Vordrucke. Sie können ihn entweder komplett herunterladen oder, ganz bequem, direkt hier im WebOffice die entsprechenden Infos nachlesen.
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  • Prospekt - 1312 - Leitfaden für Realkredite
    Ausgabe 2009, 18 Seiten. Nur als PDF-Datei verfügbar.
    Inhalt: Realkreditrichtlinien von Swiss Life, Gesamtbaufinanzierung, Verbundfinanzierungen, Antragsverfahren.
    PDFDokument öffnen (127,2 KB / PDF) Stand 22.06.2009 Autor © Swiss Life
  • Leitfaden für Realkredite - nach Themen geordnet, zum Anklicken und Nachlesen:
    Die Swiss Life AG, Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts mit Hauptsitz in Zürich, Niederlassung für Deutschland, Berliner Straße 85, 80805 München (Swiss Life), gewährt im Rahmen der für die Kapitalanlage zur Verfügung stehenden Mittel Immobliliendarlehen mit Grundschuldabsicherung. Die Rückzahlung soll in Verbindung mit neu abzuschließenden bzw. bei Swiss Life bestehenden Versicherungsprodukten erfolgen. Alternativ bzw. zusätzlich können die Darlehen laufend getilgt werden. 

    Voraussetzung für die Gewährung eines Baufinanzierungsdarlehens ist, dass das Pfandobjekt den Richtlinien von Swiss Life entspricht und die persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Schuldner eine Kreditaufnahme ermöglichen. 

    Die folgenden Ausführungen betreffen interne Richtlinien von Swiss Life. 

    Beleihungsgrundsätze für erststellige Realkredite
    Allgemeine Richtlinien
    Beleihungsfähige Objekte
    Nicht Beleihungsfähige Objekte
    Bonität
    Beleihungshöhe
    Darlehensbedingungen

    Gesamtbaufinanzierung
    Kriterien für die Gesamtbaufinanzierung

    Verbundfinanzierungen
    Verbunddarlehen mit der BHW Bausparkasse AG
    Kooperationen mit sonstigen Partnerbank

    Antragsverfahren
    Bei der Filialdirektion (FD)
    In der Niederlassung

    Anlagen
    Vordrucke für den Realkreditantrag
  • Stand: 17.01.2012
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