Maklervollmacht erforderlich - ja? nein?


Mögliche Erklärungen durch den Geschäftspartner
ohne Vorlage der Maklervollmacht.

Mögliche Erklärungen durch den Geschäftspartner
mit Vorlage der Maklervollmacht.
Alle weiteren Geschäftsvorfälle können nur vom Versicherungsnehmer initiiert werden (z.B. Abtretungsanzeige, Lebensnachweise bei laufender Rentenzahlung, Bezugsrechtsänderung etc.). Eine Maklervollmacht deckt dies nicht ab, es bedarf einer so genannten höchstpersönlichen Verfügung durch den Versicherungsnehmer.
- Stand: 29.07.2011

